ABLAUF UND KOSTEN
Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen dabei Ihr Anliegen. Das ist die erste Probesitzung.
Sehr wichtig ist die vertrauensvolle therapeutische Beziehung.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Häufig sind das 40 Termine, die ggf. fortgesetzt werden können.
Eine Kurztherapie, die sich auf einen Schwerpunkt beschränkt, beträgt etwa 20 Termine.
Die Abrechnung der Leistungen GOP -Ziffer 870 erfolgt gemäß der geltenden Gebührenordnung. Abhängig von Umfang, Dauer und inhaltlicher Komplexität wird die Leistung zwischen F 2,8 /122,40 € und Faktor 3,5 /153.00 € berechnet.
Die Erhebung einer biographischen Anamnese wird zu Anfang der Therapie einmalig mit GOP 870/F2,8/156,00 € berechnet.
Die Anamnese ist ein wesentlicher Bestandteil der diagnostischen und therapeutischen Arbeit. Sie dient der strukturierten Erfassung der aktuellen Beschwerden, der persönlichen Vorgeschichte sowie relevanter psychischer, psychosozialer und medizinischer Aspekte. Auf dieser Grundlage erfolgt die fachliche Einordnung des Anliegens und die Planung des weiteren Vorgehens.

PRIVATVERSICHERUNG
Ein glücklicheres, gesünderes Selbst
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie vollständig oder anteilig. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Leistungsumfang des Vertrags, Anzahl möglicher Therapie-Sitzungen, Erstattung voll oder anteilig, Unterlagen und Modalitäten der Antragstellung.
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.
BEIHILFE
Es sind bis zu 24 Sitzungen ohne Beantragung möglich, nach Feststellung der Notwendigkeit durch den Therapeuten.
Sie können direkt einen Termin vereinbaren.
Ist eine Umwandlung in eine längere Therapie nötig, wird ein von der Therapeutin erstellter Bericht an den Gutachter notwendig, um die weitere Kostenübernahme zu beantragen. Der Bericht erfolgt anonymisierten mit Chiffre Kennung, entsprechend der Schweigepflicht. Ich berate Sie dahingehend gerne.


SELBSTZAHLER BEI PSYCHOTHERAPIE UND COACHING
Immer für Sie da
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie oder eines Coachings selbst zu zahlen. Sie geniessen dann absolute Diskretion, da keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden müssen.
Coaching und Paarberatung sind keine Kassenleistung, da keine Heilbehandlung zugrunde liegt (UST-pflichtig). Oft reichen aber schon 5 bis 10 Sitzungen um eine spürbare Besserung zu erreichen. Bitte erfragen Sie das Honorar.
PRIVATPRAXIS
Leider keine gesetzlichen Kassen.
Gerne würde ich Ihnen als gesetzlich Versichertem eine ebenso einfache Lösung anbieten wie in den oben aufgeführten Fällen. Leider wird der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen zunehmend erschwert, was ich ausdrücklich bedaure.
In der Regel übernehmen gesetzliche Kassen nur die Kosten bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
In einigen Ausnahmefällen erreichen PatientInnen eine anteilige Kostenübernahme ihrer gesetzlichen Kasse, wenn der Behandlungsbeginn dringend benötigt wird und ausschließlich eine Privatpraxis, einen zeitnahen Beginn anbieten kann.
