ABLAUF UND KOSTEN
Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen dabei Ihr Anliegen. Das ist die erste Pobesitzung.
Sehr wichtig ist die vertrauensvolle therapeutische Beziehung.
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapie-Sitzung betragen nach der GOP-Ziffer 870 F 2,8-facher Steigerungssatz 122,40 €. Das entspricht dem Honorarsatz der meisten gesetzlichen Kassen.
angepasst/erhöht. Daher ist ein F2,3 nicht mehr möglich.
PRIVATVERSICHERUNG
Ein glücklicheres, gesünderes Selbst
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre genauen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Leistungsumfang des Vertrags, Anzahl möglicher Therapie-Sitzungen, Erstattung voll oder anteilig, Unterlagen und Modalitäten der Antragstellung.
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.
BEIHILFE
Akutbehandlung neu ab 1.10.2021
Es sind bis zu 24 Sitzungen ohne Beantragung möglich, nach Feststellung der Notwendigkeit durch den Therapeuten.
Sie können direkt einen Termin vereinbaren.
Es werden 5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen) von der Beihilfe übernommen. Zusätzlich auch die Kosten für die Erstellung der Anamnese und teilweise die Kosten für den Bericht an den Gutachter. Der Bericht an den Gutachter (anonymisiert) ist für die Beihilfe zwingend notwendig. Beihilfeberechtigte Patienten können also direkt einen Termin vereinbaren, eine Nachfrage an die Beihilfe ist an dieser Stelle nicht erforderlich.
SELBSTZAHLER BEI PSYCHOTHERAPIE UND COACHING
Immer für Sie da
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie oder eines Coachings selbst zu zahlen. Sie geniessen dann absolute Diskretion, da keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden müssen. Honorar der Einzelsitzung entspricht GOP/F2,8 122,40 €. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.
Coaching und Paarberatung sind keine Kassenleistung, da keine Heilbehandlung zugrunde liegt (UST-pflichtig). Oft reichen aber schon 5 bis 10 Sitzungen. Bitte erfragen Sie das Honorar.
PRIVATPRAXIS
Leider keine gesetzlichen Kassen.
Gerne würde ich Ihnen als gesetzlich Versichertem eine ebenso einfache Lösung anbieten wie in den oben aufgeführten Fällen. Leider wird der Zugang gesetzlich Versicherter zu Privatpraxen zunehmend erschwert, was ich ausdrücklich bedaure.
In der Regel übernehmen gesetzliche Kassen nur die Kosten bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.